Den Wert Ihrer Immobilie kennen
Für den privaten Verkauf einer Immobilie ist es zumeist ausreichend, den Wert der eigenen Immobilien schätzen zu lassen. Das kann beispielsweise durch einen kompetenten Immobilienmakler geschehen.
In einigen Fällen jedoch ist ein Verkehrswertgutachten unabdingbar. Immer dann, wenn das Gutachten vor Gericht standhalten oder von Behörden und Ämtern anerkannt werden soll, wie z.B. bei:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
(Definition: § 194 BauGB)
Sie haben Fragen rund um die Immobilien in Hamburg oder Umgebung? Gerne stehen wir Ihnen als erfahrener Immobilienmakler in Hamburg zur Seite.
Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1 Standard EFH/ZFH) sind Sie bei Patrick Görner an der richtigen Adresse.
Der Verkehrswert im Sinne von § 194 BauGB wird von mir in einem normierten Verfahren gemäß ImmoWertV und den weiteren gesetzlichen Vorgaben und Wertermittlungsrichtlinien ermittelt.
Unter www.immobilienbewertung-im-norden.de finden Sie weitere Informationen zum Beratungs- und Dienstleistungsumfang des Sachverständigenbüros. Das Sachverständigenbüro bietet Gutachten zu allen Anlässen wie zum Beispiel in Erb- und Scheidungsangelegenheiten, für steuerliche Zwecke, interne Auseinandersetzungen, etc. Außerdem wird auch eine Kaufberatung für potenzielle Immobilienkäufer angeboten.
Der Ablauf
Ein Wertgutachten dient Ihnen als zuverlässige Angabe darüber, welcher Kaufpreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für das Objekt mit seiner spezifischen Lage und der tatsächlichen Beschaffenheit zu erzielen ist.
Erstgespräch
Vorbereitung
Ortstermin
Bearbeitung
Verkehrswertgutachten