Casini & Görner Immobilien GmbH & Co. KG

Eine schöne Umgebung für Mensch & Tier

Wer die Möglichkeit und den Platz hat, sollte auf Pflanzenvielfalt setzen. Der NABU empfiehlt eine Mischung aus blühenden Kräutern, Rankenpflanzen, Obst-, Gemüse- und heimischen Blütenpflanzen. Hier ist es wichtig, auf die Bedürfnisse der Pflanzen zu achten. Während z. B. Lavendel, Rosmarin oder Tomaten auf der Südseite gut gedeihen, sollten Nordseiten eher mit z. B. Vergissmeinnicht, Minze oder Rucola bepflanzt werden. Gefüllte Blüten, wie sie unter anderem Dahlien, Rose oder Chrysanthemen haben, sind für pollensuchende Insekten nutzlos. Im Idealfall wird die Bepflanzung so gewählt, dass bis spät in den Herbst noch Pflanzen blühen. Wer den Platz hat, kann zudem für Nistmöglichkeiten sorgen. Der NABU empfiehlt unter anderem abgeschnittene markhaltige Stängel (z. B. von Brombeere oder Königskerze), die möglichst senkrecht zwischen die Pflanzen in die Blumenkästen gesteckt werden können.

Insektenparadies auf kleinstem Raum

Viele nützliche und hübsche Pflanzen wachsen gut im Blumentopf oder im Blumenkasten. Für eine insektenfreundliche Umgebung reicht demnach ein Fenstersims aus.

Auf einige Pflanzen sollten Naturliebhaber lieber verzichten. Dazu gehören z. B. Bambus, der Lebensbaum oder Thuja, der beliebte Kirschlorbeer, Geranien oder Zuchtflieder.

 

Mindeststandards für Wohnraum

Der Gesetzentwurf legt Mindeststandards für Wohnraum fest. So sollen zum Beispiel Heizungs- und Sanitäranlagen funktionieren, die Gebäudehülle dicht sein und die Räume sollen genügend Tageslicht bekommen. Die Ausstattung wie z. B. Aufzugs-, Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren muss nutzbar sein.

Bei Missständen sollen die Gemeinden handeln können. Sie werden Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, können Anordnungen treffen und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären. Dann wird es Aufgabe des Vermieters sein, für eine anderweitige zumutbare Unterbringung der Mieterhaushalte zu sorgen, wenn er den schlechten Zustand zu verantworten hat, meldet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport in einer Pressemitteilung.

Kritik von Haus & Grund

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein kritisiert den Entwurf: „Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, der vor allem eins schafft: Mehr Bürokratie. Die zuständigen Bauämter haben keinerlei personelle Kapazitäten, das Wohnraumschutzgesetz anzuwenden. In Hamburg kümmern sich rund 30 Stellen um die Anwendung. Ohne diese Manpower bringt ein derartiges Gesetz nichts.“  

Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, hingegen lobt den Entwurf: „Endlich. Die Landesregierung in Kiel kommt einer langjährigen Forderung der sozialen Vermieter und tut etwas sehr Wichtiges für die Mieterinnen und Mieter im Land. Auch wenn es Einzelfälle sind: immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben.“

 

Der Beschluss des Bundesrates

Im Beschluss teilt der Bundesrat mit, dass es an der Zeit ist, systematisch Maßnahmen zu ergreifen und zu fördern, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss. Bundesweit verfügt nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung, wobei die Versicherungsdichte im Ländervergleich stark schwankt. Weiterhin führt er aus, dass die Hoffnung auf staatliche Hilfen im Katastrophenfall zu einer geringeren Versicherungsbereitschaft führt. Er plädiert für langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden.

Bedenken der Bundesregierung

Die Bundesregierung äußert Bedenken und befürchtet eine zu große Belastung privater Haushalte. Dem Bundesrat ist dies zu kurz gedacht. „Die Belastung im Schadensfall ist um ein Vielfaches höher und kann – wie die Flut im Sommer 2021 gezeigt hat – teilweise sogar existenzbedrohend sein“ heißt es im Beschluss.

„Der Bundesrat teilt […] die Einschätzung der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, wonach die Einführung einer Pflicht für private Wohngebäudeeigentümer zur Versicherung gegen Elementarschäden innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors als verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen erachtet wird, insbesondere wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen.

 

Stärkster Rückgang seit 2007

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 4. Quartal 2022 um durchschnittlich 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken. Dies ist der erste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem 4. Quartal 2010 (-0,5 Prozent gegenüber dem 4. Quartal 2009). Noch stärker als im 4. Quartal 2022 hatten sich die Kaufpreise für Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser zuletzt im 1. Quartal 2007 verringert (-3,8 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2006).

Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sinken stärker als Preise für Wohnungen

Im vierten Quartal 2022 waren sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum die Preise für Wohnimmobilien rückläufig. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sanken stärker als die Preise für Eigentumswohnungen. In kreisfreien Großstädten waren die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 5,9 Prozent geringer als im Vorjahresquartal, die Preise für Eigentumswohnungen sanken im selben Zeitraum jedoch nur um 1 Prozent. In ländlichen Regionen waren Ein- und Zweifamilienhäuser 5,5 Prozent günstiger als im 4. Quartal 2021, Eigentumswohnungen waren hingegen sogar 0,1 Prozent teurer als im Vorjahresquartal.

 

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Bei Mehrfamilienhäusern, die über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügen, können die Eigentümer bzw. Hausverwalter die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Somit müssen alle Parteien für den Kabelanschluss bezahlen – sogar, wenn sie ihn nicht benutzen. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Fernsehempfang, sondern kann auch auf Internet- und Telefonanschlüssen angewendet werden. Die Politik hat nun die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen, meldet die Verbraucherzentrale.

Was ändert sich nun?

Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg gestrichen. Experten rechnen mit einem gesteigerten Wettbewerb und somit sinkenden Kosten für Verbraucher. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juni 2024. Wird nichts beschlossen, laufen Altverträge einfach weiter. Die Kosten müssen dann jedoch über das Hausgeld bezahlt werden und dürfen bei Mietern nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.

Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor „Medienberatern“, die derzeit vermehrt an Haustüren klingeln und versuchen, zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen und sogar mit Abschaltung des Kabelanschlusses drohen. Die Empfehlung lautet hier: niemanden hereinlassen und keine Verträge an der Haustüre unterschreiben.

 

Negative Entwicklung und starker Rückgang

Im Jahr 2022 wurde in Deutschland der Bau von 354.400 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 6,9 Prozent oder 26.300 Wohnungen weniger als im Jahr 2021, als mit 380.700 Baugenehmigungen der höchste Wert seit dem Jahr 1999 erreicht worden war. In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Die Zahl der neu genehmigten Wohnungen ist seit dem Sommer immer weiter gesunken. Wurden im 1. Halbjahr 2022 nur 2,1 Prozent weniger Wohnungen genehmigt als im 1. Halbjahr 2021, so waren es im 2. Halbjahr 2022 dann 12,6 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2021. Im saisonbedingt eigentlich starken Dezember waren es schließlich 20,1 Prozent genehmigte Wohnungen weniger als im Dezember 2021.

Experten sehen Ziele der Bundesregierung gefährdet

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, mittelfristig 400.000 neue Wohnungen pro Jahr in Deutschland zu schaffen. Die Anzahl der Baugenehmigungen ist hierfür ein wichtiger Frühindikator, da jede Baugenehmigung ein Bauvorhaben darstellt. Experten fordern schon seit längerem vereinfachte Genehmigungsprozesse und Wohnungsbauförderung durch den Staat.